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BGH erlaubt Gen-Tests an Embryonen zur künstlichen Befruchtung

Aktualität: 6.07.2010 | Autor: | Kategorie(n): Kinder - Erziehung - Bildung

Der BGH hat heute Gen-Tests an Embryonen, die für die künstliche Beruchtung vorgesehen sind, straffrei gestellt – also quasi erlaubt. Die Begründung ist schlüssig und verständlich, wie eigentlich das Ziel der künftigen Eltern. Der BGH schloss sich gewissermaßen dem Voruteil des Berliner Landgerichtes an, das meinte, Ziel der künstlichen Befruchtung sei die Schwangerschaft und meint außerdem, es sei nicht zu begründen, warum Untersuchungen bei Emryonen, die auf „normalen“ Weg in den Mutterlaib gelangt seien, erlaubt sind, während die bei künstlicher Schwangerschaft verboten seien. Das wird jetzt juristisch nicht ganz korrekt widergegeben sein, aber sinngemäß stimmt’s schon.

Allerdings wird die „Büchse der Pandora“ so wieder ein Stück mehr geöffnet. So sehr das Bedürfnis von Erwachsenen, die selbst keine Kinder auf natürlichem Weg bekommen können, zu verstehen ist, „unnötiges“ Leid beim künftigen Kind zu vermeiden, so sehr steht die Frage, wann wir uns denn nun Kinder „aus dem Katalog“ aussuchen können. Zwar warnt der BGH aussdrücklich vor solchen Szenarien, doch wirkt er selbst mit seinem Urteil nicht dagegen – was ich aber nicht kritisiere.

Da ist dem Arzt, der sich selbst angezeigt hatte (wodurch es überhaupt zu dem Prozess kam), fast Dank zu sagen, dass er sich seinerzeit dazu entschloss. Denn die Gesellschaft, dieses Land, wir alle müssen endlich und ausführlich darüber diskutieren, was  denn nun gewollt ist.

Eine Begrenzung auf s.g. schwere genetische Defekte, wie sie der BGH als notwendig ansah, ist in der Folge ja nicht mehr zu begründen – und gilt, genau bis zum nächsten oder übernächsten Prozess!

Was sind denn schwere „Defekte“? Wo ziehen wir die Grenze? Welcher Grad der Erkrankung oder Behinderung ist „erlaubt“, „gewünscht“ – oder wie mag man das eigentlich bezeichnen?

Und was geschieht mit Eltern erkrankter Kinder? Ist nicht auch das Wohl dieser Eltern schützenswert und wenn ja, wie stark werden diese in ihrer Entwicklung eingeschränkt? Wo mag man denn da eine Grenze ziehen.

Ich bin ja immer noch der Meinung, dass wir den ganzen Prozess eigentlich gar nicht antasten dürfen, gleichgültig ob künstlich befruchtet oder anders.

Oder: Wir geben alles frei – analog zum Schwangerschaftabbruch bis zur Schwangerschaftswoche X mit gewissen Einschränkungen. Doch dann müssten wir uns konsequenter Weise auch darauf einlassen, dass Eltern überhaupt entscheiden – und nicht Gerichte.

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